Ratgeber Neue Einlagensicherung bietet mehr Schutz fürs Ersparte

Einlagensicherung verbessert

Bei einer Insolvenz eines Finanzinstitutes, das eine Zulassung innerhalb der Europäischen Union hat, ist das Geld von Anlegern nun sehr viel besser geschützt. Mit der Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes wurde die Haftungsgrenze auf 100.000 € pro Anleger heraufgesetzt. Die bisherige Selbstbeteiligung am Verlust wurde abgeschafft.

Änderungen der Einlagensicherung bei der gesetzlichen Mindestsicherung

In Deutschland sind, wie in anderen Staaten der Europäischen Union auch, die Einlagen der Anleger durch Gesetze besonders geschützt. Da die nationalen Gesetze auf der Umsetzung einer europäischen Richtlinie beruhen, sind die diesbezüglichen Normen zum Mindestschutz in den 27 EU-Mitgliedsstaaten einheitlich.

Banken Entschädigungs- einrichtung gesetzlich gesichert zusätzliche Sicherung
Moneyou
Credit Europe
DHB Bank
NIBC Direct
Garantibank
Akbank
Amsterdam Trade
DNB (www.dnb.nl) 100.000 Euro -
VTB Direktbank
Denizbank
Autobank
FMA (www.fma.gv.at) 100.000 Euro über österreichischen ESF -
Volkswagenbank
ING-DiBa
Santander Consumer
Postbank
Deutsche Bank
GE Capital
Oyak Anker
BdB (www.bdb.de) + EdB (www.edb-banken.de) 100.000 Euro 30% des haft. EK der jeweiligen Bank (mindestens 1,5 Millionen Euro)
DKB
SKG Bank
VÖB + ESF (www.voeb.de) 100.000 Euro 100% der Einlagen gesichert
Sparkassen, 1822direkt DSGV (www.dsgv.de) nein, da eigenes Sicherungssystem 100% der Einlagen gesichert
Sparda-Banken
PSD-Banken
Volks- & Reifeisenbanken
BVR (www.bvr.de) nein, da eigenes Sicherungssystem 100% der Einlagen gesichert
Cortal Consors BdB (www.bdb.de) + französische Einlagensicherung 100.000 Euro -
Bank of Scotland
Barclays Bank
BdB (www.bdb.de) FSCS (www.fscs.org.uk) 100.000 Euro über britischen ESF 250.000 Euro über BdB
Barclays Bank FSCS (www.fscs.org.uk) bis zu einer Summe von GBP 85.000 (rund 100.000 Euro) bis mind. 240 Mio durch Mitgliedschaft im BdB

Zu den Einlagen zählt Geld auf Girokonten sowie auf Festgeldkonten und natürlich auf das Tagesgeldkonto. Auch Geld auf einem Kreditkarten-Guthabenkonto - wie dem Tagesgeldkonto der DKB - fällt damit unter diesen Schutz. Darüber hinaus erfasst der Begriff Einlagen auch Beträge auf Banksparplänen, Sparbüchern und Sparbriefen. Allerdings sind Sparbriefe mit Nachrangabrede und Inhaberschuldverschreibungen durch die Einlagensicherung nicht geschützt.

Bei welchen Banken ist mein Geld sicher?

Die gesetzliche Einlagensicherung besteht für private Banken und Bausparkassen, sowie für Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken und sonstige Sparkassen. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wie der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken ist übrigens Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb überhaupt zugelassen wird.

Die Entschädigungseinrichtungen sind verpflichtet, einheitlich und bei gegebenem Anlass ihre Mitglieder zu prüfen. Auf diese Weise soll das Insolvenzrisiko gemindert werden. Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen, sowie Genossenschaftsbanken sind von der Zuordnung zu einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung befreit, solange sie durch ihre Verbände einer Einrichtung angehören, welche die Liquidität und die Solvenz dieser Institute absichert.

Einlagensicherung auch bei ausländischen Banken?

Ist nur eine Niederlassung einer ausländischen Bank in Deutschland vertreten und gibt es keine eigene deutsche Bankenzulassung, ist im Insolvenzfall erst einmal das Hauptsitz-Land der Bank zuständig. Seit 31.12.2011 gilt jedoch auch hier für alle europäischen Banken die gleiche Einlagensicherung wie in Deutschland - nämlich bis 100.000 Euro. Beispielsweise greift für die Bank of Scotland der staatliche britische Einlagensicherungsfonds, weil auch diese Bank der EU angehört.

Neben dem Pflichtsystem der Einlagensicherung gibt es für alle deutschen Institutsgruppen noch weitere freiwillige Sicherungssysteme, die von den gesetzlichen Neuregelungen zu Jharesbeginn nur indirekt betroffen waren. Diese kommen erst dann zum Einsatz, wenn der gesetzliche Haftungsbetrag überschritten wird. Alle Tagesgeldbanken im Vergleich sind einem Sicherungsfonds angehörig und schützen die Einlagen der Anleger bis zu 100.000 Euro staatlich: Mehr Informationen hierüber stellt der Tagesgeldvergleich auf dieser Seite bereit.