Höhere Einlagensicherung bei deutschen Finanzinstituten seit 2010.

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Einlagensicherung jetzt noch verbraucherfreundlicher Noch höhere Einlagensicherung ab 2011

Einlagensicherung verbessert

Seit 01.07.2009 sind pro Anleger die Einlagen in Höhe von 50.000 € gesichert. Die bisherige Selbstbeteiligung des Sparers in Höhe von 10 Prozent entfällt. Dies gilt auch für bereits bestehende Sparverträge. Zum Jahresende 2010 wird der Betrag dann nochmals angehoben. Die Sicherungssumme liegt dann bei 100.000 Euro.

Die genannten Obergrenzen beziehen sich auf die Gesamtforderung die gegen das jeweilige Kreditinstitut besteht. Unabhängig von der Zahl der Tagesgeldkonten, Girokonten oder Festgeldkonten und dem Ort, an dem diese geführt werden. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise von Wohngemeinschaften oder Verheirateten, versteht sich die Anspruchsgrenze je Gläubiger.

Sicherungsvorteile bei Gemeinschaftskonten

Ist also jeder Ehegatte Tagesgeld-Kontoinhaber, hat jeder Anspruch in Höhe von 50.000 bzw. später in Höhe von 100.000 Euro. Es gilt jedoch weiterhin eine Entschädigungspflicht nur für Einlagen in Euro und sonstigen Währungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nicht geschützt sind als Beispiel US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken.

Im Ernstfall hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Entschädigungsfall unverzüglich festzustellen. Spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen, nachdem sie von den Zahlungsschwierigkeiten Kenntnis erlangte.

Betroffene Anleger haben ihren Entschädigungsanspruch weiterhin schriftlich und grundsätzlich innerhalb eines Jahres anzumelden. Informationen findet der Verbraucher beispielsweise in der örtlichen Verbraucherzentrale oder auf der Internetseite des BaFin. Ist ein ausländisches Sicherungssystem zuständig, kann es einer Antragstellung dort bedürfen.

Schnellere Rückzahlung per Gesetz

Das Geld wird ab Ende 2010 im Insolvenzfall schneller zurückgezahlt. Bis dahin haben die Entschädigungseinrichtungen dafür noch maximal drei Monate Zeit. Dann müssen sie das Guthaben - welches im Rahmen der Höchstgrenzen auch Zinsansprüche umfasst - im Regelfall innerhalb von 20 Arbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb höchstens 30 Arbeitstagen überweisen.

Die finanziellen Mittel für die Durchführung der Entschädigung werden durch die Banken selbst erbracht, denn die Institute sind verpflichtet, Beiträge an die Entschädigungseinrichtung, der sie zugeordnet sind, zu leisten. Falls dieses Geld nicht für die Entschädigungszahlungen ausreicht, hat die Entschädigungseinrichtung Sonderbeiträge einzufordern. Sollte dann immer noch eine finanzielle Lücke bestehen, muss die Entschädigungseinrichtung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht einen Kredit aufnehmen. Einlagensicherungen in der Übersicht in unserem Tagesgeldvergleich..

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Einlagensicherung 2010 wird noch verbessert.