Ratgeber Mietkaution und Tagesgeld - was muss beachtet werden?

Mietkaution aufs Tagesgeld

Beim Abschluss eines Mietvertrages fordern Vermieter immer wieder eine Mietsicherheit, die in Form einer Kaution zu leisten ist. Bei größeren Beträgen kann es sich daher lohnen das Geld nicht auf einem Mietkautionskonto, sondern auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Der Vermieter muss aber mitspielen.

Mietkaution aufs Tagesgeld ist möglich

Grundsätzlich ist es möglich, die Mietkaution als Tagesgeldkonto anzulegen. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf jedoch nicht, allerdings kann man diese alternative Anlage mit dem Vermieter vereinbaren. Auf Wunsch sind auch weitere Anlagen möglich, so zum Beispiel Investmentfonds, Termingelder oder Bausparverträge, die jedoch aufgrund ihrer langfristigen Anlagen sowie den Risiken von vielen Vermietern nicht akzeptiert werden.

Tagesgeldkonten hingegen weisen weder Kursschwankungen noch Kursverlustrisiken auf, auch sind die Gelder im Einlagensicherungsfonds der Banken enthalten, so dass eine ausreichende Sicherheit gegeben ist.

So gehen Sie richtig vor

Um ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto zu nutzen, ist ebenso wie beim Sparbuch die oben genannte Verpfändungserklärung notwendig, die von den Banken ausgestellt oder bestätigt wird.

Das Tagesgeldkonto wird nach Zustimmung durch den Vermieter auf dessen Namen eröffnet und entsprechend, nach Einzahlung der Kaution, an diesen verpfändet. Hierdurch wird sichergestellt, dass beide Parteien nicht einfach Geld abheben können. Bietet eine Bank kein Formular für eine Verpfändungserklärung an, kann diese vom Mieter selbst erstellt werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch die Bestätigung der Bank. Denn erst wenn das Kreditinstitut die Erklärung bestätigt, ist das Geld wirksam vor dem Zugriff durch den Mieter geschützt. Welche Banken das Mitkautionskonto als Tagesgeldkonto unterstützen, erfahren Sie nur durch eine direkte Anfrage. Wie hoch die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto zeigt unser Tagesgeld Vergleich auf.

Die gesetzliche Lage zur Mietkaution

Die Mietkaution sichert dem Vermieter Ansprüche gegen den Mieter, wenn dieser etwa mit den Mietzahlungen oder den Zahlungen für Nebenkosten in Verzug ist. Auch dann, wenn Mieter das Haus oder die Wohnung beschädigen, kann der Vermieter die Kosten hierfür aus der Mietkaution finanzieren. Üblicherweise wird die Mietkaution, die bis zu drei Monatsmieten betragen kann, auf einem Sparkonto angelegt. Dieses wird auf den Namen des Mieters eröffnet, gleichzeitig wird eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters ausgestellt.

Sollte der Vermieter Ansprüche geltend machen wollen, kann er sich dann an die Bank wenden, die den Mieter und Inhaber des Sparbuchs hierüber informiert. Innerhalb einer Frist von vier Wochen kann der Mieter dann der Auszahlung zustimmen oder aber dieser widersprechen, um eventuelle Auseinandersetzungen mit dem Vermieter gerichtlich zu klären.

Die Anlage auf einem Sparkonto ist für viele Mieter allerdings nicht mehr attraktiv, da die Banken derzeit Zinssätze von nur 0,25-0,75% p.a. bieten. Eine gute Alternative sind hier jedoch Tagesgeldkonten, deren Verzinsung aktuell bis zu 3,00% p.a. betragen kann. Aus diesem Grund tendieren viele Vermieter dazu, die Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anzulegen, um höhere Zinsen zu erzielen, welche schlußendlich dem Mieter zustehen.