Was genau ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag bezieht sich auf Kapitalerträge und bezeichnet den Auftrag eines Kunden an sein Kreditinstitut, seine Kapitalerträge von Steuerabzügen, der Abgeltungssteuer, zu befreien. Wird kein solcher Auftrag angewiesen, fallen auch auf solche Beträge, die den Sparerfreibetrag nicht überschreiten, ein einheitlicher Steuersatz von 25% an.
In der Höhe unterscheidet der Freistellungsauftrag zwischen ledigen Personen und verheirateten Paaren. Während Verheirateten derzeit bis zu 1602 Euro der Kapitalerträge steuerfrei zur Verfügung stehen müssen sich Singles und Alleinstehende mit der Hälfte dieses Betrages - also mit 801 Euro - zufrieden geben.
Kapitalerträge über diese Beträge hinaus werden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuert. Dieser Prozentsatz wird bei der Geldanlage Tagesgeld beispielsweise direkt von den Banken einbehalten und gar nicht erst ausgezahlt. Liegt der persönliche Steuersatz des Sparers unter 25 Prozent, können die zu viel entrichteten Beträge am Ende des Jahres in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Freistellungsauftrag und Sparerfreibetrag aus unserer Rubrik "Wissen".