Wie lange müssen Kontoauszüge aufgehoben werden?
Es ist weitläufig verbreitet, dass nicht nur aktuelle Kontoauszüge von Banken viele Jahre aufgehoben werden müssen. Immerhin kann es ja einmal zu Unstimmigkeiten mit einer Bank oder einem Kreditinstitut kommen. Im Vorteil ist dann derjenige, welcher einen Nachweis besitzt. Kontoauszüge können bei Filialbanken am Kontoauszugsdrucker geholt werden. Onlinebanken hinterlegen aktuelle Kontoauszüge ihrer Kunden einfach online. Eine Pflicht zur Verwahrung gibt es aber nur bedingt.
Keine Verpflichtung, aber dennoch sinnvoll
Privatpersonen sind grundsätzlich nicht verflichtet aktuelle Kontoauszüge aufzubewahren. Es wird jedoch dazu geraten nicht alle Nachweise sofort zu vernichten. Wichtige Zahlungen von größeren Beträgen sollten in der Regel ein paar Jahre nachweisbar sein. Die Verjährungsfrist von "Alltagsgeschäften" beträgt drei Jahre. Wenn es in dieser Zeit nachträglich zu Unstimmigkeiten kommt, steht der Kunde in der Nachweispflicht.
Rechnungen von einem Computer- oder Möbelkauf gehören genauso wie Bestellungen bei einem Onlineversand zu einem "Alltagsgeschäft". Es ist hier also ratsam Kontoauszüge der vergangenen drei Jahre aufzuheben. Etwas anders verhält es sich bei Leistungen die beispielsweise mit einem Grundstück in Zusammenhang stehen. Hier sind auch Privatpersonen gesetzlich verpflichtet Belege und Rechnungen zwei Jahre lang aufzubewahren.
Gemäß §14b Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes zählen hierzu eben auch Kontoauszüge. Die Frist für die Aufbewahrung beginnt übrigens mit dem Ende eines Kalenderjahres in welchem die Rechnung erstellt wurde.
Ansprüche gegenüber Banken belegen können
Ein weiterer Wichtiger Punkt der für die Aufbewahrung aktueller Kontoauszüge spricht ist die Beweiskraft gegenüber Banken und Sparkassen bei Falschberechnung auf Giro- und Tagesgeldkonten. Ansprüche zu fehlerhaften Zinsabrechnungen können gestellt werden, solange das Tagesgeldkonto existiert. In der Nachweispflicht steht jedoch wie schon erwähnt meistens der Kunde. Fehler unterlaufen auch den Banken. Eine regelmäßige Prüfung der Auszüge ist also unbedingt anzuraten!