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Ratgeber Abgeltungssteuer

Am 17. August 2007 wurde das Unternehmensteuerreformgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hier ist die Regelung zur Abgeltungsstuerer festgelegt, die ab 1. Januar 2009 in Kraft tritt.

Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen d i e den Freistellungsbetrag überschreiten (Singles 801€, Verheiratete 1.602€) werden ab 2009 mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% belegt. Es entfällt auch die Spekulationsfrist beim Wertpapierhandel. Hier konnten Anleger bisher Spekulationsgewinne steuerfrei einstreichen, wenn die Aktien bzw. Fonds für mindestens ein Jahr gehalten wurden. Die Abgeltungssteuer wird auf folgende Einkünfte erhoben:

Unter die Abgeltungsteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen von steuerlich in Deutschland ansässigen Privatenlegern. Hierzu zählen insbesondere Zinserträge a u s Geldanlagen (Tagesgeld & Festgeld!), Kapitalerträge durch Wertpapiere, Dividenden, aber auch Einkünfte aus Investmentfonds oder Gewinne a u s Termin- und Zertifikatgeschäften.

Zinserträge auf Tagesgeld-Anlagen

Die Abgeltungssteuer erfasst alle Gewinne a u s privaten Veräußerungsgeschäften. In Hinblick auf d i e Tagesgeld Anlage wird natürlich keine Ausnahme gemacht. Wird der Freistellungshöchstbetrag (s.o.) überschritten, unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer. Bei kleineren Beträgen auf einem Tagesgeldkonto und unter der Voraussetzung, dass sonst keinerlei Einkünfte aus Kapitalanlagen zu erwarten sind, reicht der Freistellungsbetrag sicherlich a u s.

Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Tagesgeld-Zins von derzeit 3,5% (Volkswagen Bank: 4,25%, ING-DiBa: 3,25%, Comdirekt: 3,8%) bei angenommener jährlicher Zinsgutschrift überschreitet erste eine Tagesgeld-Anlagesumme über 22.000€ - unbeachtet des Zinseszins - den Freibetrag für einen Single. Zu beachten ist hierbei aber unbedingt, dass d i e volle Höhe des Freistellungsauftrages nicht für jede Bank einzeln gilt, sondern der Betrag auf d i e verschiedenen Geldinstitute aufgeteilt werden muss. Andernfalls drohen Steuernachzahlungen.

Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 grundsätzlich schon an der Quelle einbehalten werden. Soll heißen, dass die Banken verpflichtet sind direkt vor der Auszahlung oder Gutschrift den Abgeltungssteuer-Abzug vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Anlegers dann abgegolten und muss nicht über die Steuererklärung abgeführt werden.

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Sie kommt, die Abgeltungssteuer ab 2009